Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB für unsere Schulungen finden Sie hier.

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CDS Design&Software Vertriebs GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für den gesamten Geschäftsverkehr einschließlich künftiger Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn die CDS Design&Software Vertriebs GmbH erkennt sie schriftlich ausdrücklich an. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die CDS Design&Software Vertriebs GmbH ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Ein Schweigen der CDS Design&Software Vertriebs GmbH auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die CDS Design&Software Vertriebs GmbH sie schriftlich verfaßt oder andere schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluß

1. Die Vertragsangebote der CDS Design&Software Vertriebs GmbH sind freibleibend. Für den Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der CDS Design&Software Vertriebs GmbH maßgebend. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Betätigung der CDS Design&Software Vertriebs GmbH . Schweigt die CDS Design&Software Vertriebs GmbH zu einer vom Angebot abweichenden Annahme oder Bestellung, so gilt dies nicht als Annahme zu den Bedingungen des Auftraggebers. Vorstehendes gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die CDS Design&Software Vertriebs GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH ist verpflichtet, vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

§ 3 Umfang der Lieferung

1. Für den Umfang der Lieferung ist der Vertrag mit der CDS Design&Software Vertriebs GmbH maßgebend, soweit sich nicht aus nachfolgenden Bestimmungen oder einer Vertragsänderung der in diesen Geschäftsbedingungen bezeichneten Form etwas anderes ergibt. Im Fall eines Angebots von der CDS Design&Software Vertriebs GmbH mit zeitlicher Bindung und fristgerechter Annahme ist das Angebot maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung de CDS Design&Software Vertriebs GmbH .

2. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH ist berechtigt, abweichend von ihrem schriftlichen Angebot, einzelne im Angebot spezifizierte Bauteile, Konstruktionen und Bauarten durch solche zu ersetzen, die nach ihren Leistungsmerkmalen und in ihrer Qualität denen des Angebots entsprechen. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH behält sich darüber hinaus das Recht auf technische Änderungen an den zu liefernden Systemen, bzw. Systemmodulen vor, sofern diese dem Vertragszweck nicht widersprechen.

§ 4 Preis und Zahlung

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Berlin einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt,Soweit nicht anders angegeben, die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die CDS Design&Software Vertriebs GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Datum der Erstellung des Angebots gebunden. Maßgebend sind die von der CDS Design&Software Vertriebs GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden nach den jeweils gültigen Preislisten gesondert berechnet.

3. Sollte eine Lieferfrist von über vier Monaten vereinbart sein oder eine unbestimmte Lieferfrist vier Monate übersteigen, so ist die CDS Design&Software Vertriebs GmbH an die im Vertrag vereinbarten Preise nicht mehr gebunden und ist berechtigt, die Preise angemessen und nach billigem Ermessen zu erhöhen, sofern damit einer Material- , Lohn- oder sonstigen Preiserhöhung Rechnung getragen wird, die bei der CDS Design&Software Vertriebs GmbH eingetreten ist. Ungeachtet der vorstehenden Voraussetzungen ist die CDS Design&Software Vertriebs GmbH nach Ablauf einer viermonatigen Lieferfrist oder unbestimmten Lieferfrist nach Ablauf von vier Monaten berechtigt, die Preise entsprechend der Steigung der Lebenshaltungskosten zu erhöhen.

4. Soweit nicht anders angegeben, ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar bei Lieferung von EDV-Systemen und sonstigen Hardware- und Softwarelieferungen:
- 40 % bei Auftragserteilung
- 60 % bei Lieferung.

5. Im übrigen sind Rechnungen mangels besonderer Vereinbarung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt in bar rein netto Kasse und ohne jeden Abzug zu zahlen.

6. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist unstatthaft. Eine Aufrechnung ist nur statthaft mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, im übrigen unstatthaft.

7. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnet die CDS Design&Software Vertriebs GmbH Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem durchschnittlichen Dispositionskreditzinssatz.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

1. Die Lieferfrist beginnt mit der Vertragsunter zeichnung durch die CDS Design&Software Vertriebs GmbH , jedoch nicht vor Beibringen der vom Auftraggeber zu be schaffenden Unter lagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer verein barten Anzahlung.

2. Die Lieferfrist beginnt mit der Vertragsunterzeichnung durch die CDS Design&Software Vertriebs GmbH , jedoch nicht vor Beibringen der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand abgesandt oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4. Die Angabe von Lieferfristen ist grundsätzlich freibleibend, es sei denn, daß eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen die Lieferfristen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung und Liefermöglichkeit. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der CDS Design&Software Vertriebs GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten der CDS Design&Software Vertriebs GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten -, führen zu einer Verlängerung der Lieferfrist entsprechend der eingetretenen Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Verzögerung nicht durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der CDS Design&Software Vertriebs GmbH verursacht wurde.

5. Überschreitet die CDS Design&Software Vertriebs GmbH bei einem unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 10 Tage, so hat der Auftraggeber das Recht, der CDS Design&Software Vertriebs GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Erfüllung der Leistung zu setzen. Mit dieser Mahnung wird die CDS Design&Software Vertriebs GmbH in Verzug gesetzt, es sei denn, es liegt einer der vorstehend unter Ziffer 3. genannten Hinderungsgründe vor.

6. Liegt die unter Ziffer 3. genannte Behinderung länger als vierzehn Tage vor, ist der Auftraggeber berechtigt, die CDS Design&Software Vertriebs GmbH durch schriftliche Mahnung unter angemessener Nachfristsetzung in Verzug zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch innerhalb der Nachfrist nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, der CDS Design&Software Vertriebs GmbH zur Bewirkung der Leistung schriftlich eine angemessene Frist zu bestimmen mit der Erklärung, daß die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist abgelehnt werde. Danach ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung ist durch grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz der CDS Design&Software Vertriebs GmbH verursacht worden.

7. Trifft die CDS Design&Software Vertriebs GmbH ein grob fahrlässiges Verschulden, so ist der Ersatz des Verzögerungsschadens durch die Grundsätze von Treu und Glauben auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Höhe der vertraglichen Vergütung und Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8. Wird der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so werden ihm ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft, frühestens mit Ablauf des ursprünglichen Lieferzeitpunktes die durch die Lagerung entstehenden Kosten als Aufwendungsersatz, mindestens 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessenen verlängerten Fristen zu beliefern. Daneben bleibt die gesetzliche Haftung des Auftraggebers unberührt.

9. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus.

§ 6 Gefahrübergang und Entgegennahme

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile durch Verlassen der Geschäftsräume auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die CDS Design&Software Vertriebs GmbH noch andere Leistungen, zum Beispiel Versendungskosten oder Anfuhr, Aufstellung und Einweisung übernommen hat. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH wird auf Kosten des Auftraggebers die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichern. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH kann auch sonstige versicherbare Risiken auf Kosten des Auftraggebers mitversichern. Es besteht weder eine Verpflichtung der CDS Design&Software Vertriebs GmbH zum Abschluß der vorgenannten Versicherungen, noch eine Haftung der CDS Design&Software Vertriebs GmbH aus einem Nichtabschluß. Bei Transport durch eigene Fahrzeuge und eigenes Personal geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern die Schäden durch Dritte verursacht werden.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Ver sandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH wird auf Kosten des Auftrag gebers die Sen dung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.

3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus § 8 entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller der CDS Design&Software Vertriebs GmbH zustehenden Ansprüche gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Verarbeitung oder Verbindung des Liefergegenstandes mit Sachen des Auftraggebers steht der CDS Design&Software Vertriebs GmbH ein Miteigentumsvorbehalt an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungsbetrag der CDS Design&Software Vertriebs GmbH zu der Summe Rechnungswerte der übrigen Ware steht. Wird der Auftraggeber Alleineigentümer der neuen Sache, gilt hiermit als vereinbart, daß der CDS Design&Software Vertriebs GmbH ein Miteigentum im vorgenannten Verhältnis eingeräumt wird. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH verpflichtet sich, Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert der Forderungen der CDS Design&Software Vertriebs GmbH aus der Geschäftsverbindung um 20 % übersteigt.

2. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auftraggebers gegen Diebstahl, Bruch- Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Im letzten Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ansprüche gegen den Versicherer an die CDS Design&Software Vertriebs GmbH abzutreten.

3. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er die CDS Design&Software Vertriebs GmbH unverzüglich davon zu unterrichten. Er stellt die CDS Design&Software Vertriebs GmbH von sämtlichen Schäden frei, die ihr durch gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung ihres Eigentumsanspruchs entstehen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die CDS Design&Software Vertriebs GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die CDS Design&Software Vertriebs GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Gewährleistung / Haftung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet die CDS Design&Software Vertriebs GmbH unter Ausschluß weiterer Ansprüche unbeschadet der Haftung aus § 10 wie folgt:

1. Der CDS Design&Software Vertriebs GmbH wird das Recht eingeräumt, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist diejenige Hard- und Software nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelnder Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Der Auftraggeber hat das Recht, bei Fehlschlagen der Mangelbehebung der CDS Design&Software Vertriebs GmbH eine Nachfrist von 14 Tagen zur Mängelbeseitigung zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises, bzw. der Vergütung zu verlangen; im übrigen gilt wegen etwaiger Schadensersatzansprüche § 8 Ziffer 7.

2. Die Feststellung sämtlicher Mängel ist der CDS Design&Software Vertriebs GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Eingang am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit gem. §§ 377, 378 HGB zu untersuchen. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Andere Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei einer Versäumung ist eine Gewährleistung - unbeschadet der unter § 8 Ziff. 7 geregelten Verschuldenshaftung - ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden Eigentum der CDS Design&Software Vertriebs GmbH i.G..

3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung bzw. Pflege durch den Auftraggeber oder Dritte, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, ungeeignete Witterungseinflüsse, chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der CDS Design&Software Vertriebs GmbH zurückzuführen sind.

4. Zur Vornahme aller der CDS Design&Software Vertriebs GmbH nach billigem Ermessen notwendig er scheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach Verständigung mit der CDS Design&Software Vertriebs GmbH die erforderliche Zeit und Gelegen heit zu geben, sonst ist die CDS Design&Software Vertriebs GmbH von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fäl len der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schä den, wobei die CDS Design&Software Vertriebs GmbH sofort zu verständi gen ist, oder wenn die CDS Design&Software Vertriebs GmbH mit der Be seitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der CDS Design&Software Vertriebs GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

5. Von den durch die Nachbesserung, bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die CDS Design&Software Vertriebs GmbH - insoweit, als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die erforderlichen Kosten des Aus- und Einbaus einschließlich der erforderlichen Transport- Wege- Arbeits- und Materialkosten. Dies gilt nicht, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Leistungsgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist. Im übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.

6. Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmi gung der CDS Design&Software Vertriebs GmbH vorgenommene Änderun gen oder Instand setzungs arbeiten wird die Haf tung für die daraus entstehenden Folgen auf gehoben.

7. Im übrigen haftet die CDS Design&Software Vertriebs GmbH für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie bei einfacher Fahrlässigkeit in den Fällen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8. Die Haftung nach Ziffer 7. für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach auf solche typischen Schäden begrenzt, die für die CDS Design&Software Vertriebs GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren und die in einem nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zu ermittelnden angemessenen Verhältnis zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe stehen.

§ 9 Haftung für Nebenpflichten

1. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH haftet für Schäden aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertragswesentlicher Nebenpflichten (Kardinalpflichten)

2. Die Haftung nach Ziffer 1. für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung vertragswesentlicher Nebenpflichten (Kardinalpflichten) ist sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach auf solche typischen Schäden begrenzt, die für die CDS Design&Software Vertriebs GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren und die in einem nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zu ermittelnden angemessenen Verhältnis zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe stehen.

§ 10 Recht des Auftraggebers auf Rücktritt und sonstige Haftung der CDS Design&Software Vertriebs GmbH

1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurück treten, wenn der CDS Design&Software Vertriebs GmbH die gesamte Lei stung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen der CDS Design&Software Vertriebs GmbH . Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestel lung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach un möglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern.

2. Die Rechte im Leistungsverzug der CDS Design&Software Vertriebs GmbH bestimmen sich nach § 5 Ziffer. 4 dieser Bedingungen.

3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges durch einfache Fahrlässigkeit der CDS Design&Software Vertriebs GmbH ein, so bleibt der Auftraggeber zur Gegenleistung verpflichtet. Im übrigen bleibt die Haftung der CDS Design&Software Vertriebs GmbH wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gem. § 300 BGB unberührt. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges der CDS Design&Software Vertriebs GmbH durch ein Verschulden des Auftraggebers ein, bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

4. Für Schäden, die dem Auftraggeber außerhalb des Leistungsgegenstandes entstehen (Mangelfolgeschäden), haftet die CDS Design&Software Vertriebs GmbH nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei einfacher Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

5. Eine Haftung der CDS Design&Software Vertriebs GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Recht auf Rücktritt durch die CDS Design&Software Vertriebs GmbH

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des § 5 dieser Bedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb der CDS Design&Software Vertriebs GmbH erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der CDS Design&Software Vertriebs GmbH das Recht eingeräumt, den Vertrag angemessen anzupassen, sofern die Voraussetzungen der Vertragsanpassung nicht durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) durch die CDS Design&Software Vertriebs GmbH geschaffen wurden.

Soweit dies wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, steht der CDS Design&Software Vertriebs GmbH in diesen Fällen auch das Recht zu ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will die CDS Design&Software Vertriebs GmbH von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Auftraggeber eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

§ 12 Installation / Abnahme

1. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH wird dem Auftraggeber inner halb von 30 Tagen nach Vertrags schluß die Anforderungen für die Aufstellung mitteilen. Der Auftraggeber ist für alle Vorbereitungen vor Installation des Systems in seinem Betrieb verantwortlich, bezogen speziell auf Funda mente, Be- und Entlüftung sowie elektrische An schlüsse.

2. Die Installation wird von der CDS Design&Software Vertriebs GmbH durchgeführt und separat berechnet. Der Auf traggeber stellt erforderliche Hilfskräfte bereit.

3. Nach Abschluß der Installation wird ein Abnahmetest durchgeführt, umfassend: Funk tionstest der Hardware - soweit von der CDS Design&Software Vertriebs GmbH geliefert - sowie Durch lauf eines Test modells. Dieser Testlauf wird protokolliert. Der Auftraggeber hat ein einwandfreies Tester gebnis durch Unterzeichnung des Protokolls zu bestätigen. Diese Bestätigung gilt als Abnahme der Anlage.

4. Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die nicht von der CDS Design&Software Vertriebs GmbH zu vertreten sind, so gilt die Abnahme als erfolgt:
a) Bei verzögerter Installation spätestens 14 Tage nach Mitteilung der Installa tionsbereit schaft durch die CDS Design&Software Vertriebs GmbH .
b) Bei verzögerter Abnahme zum Zeitpunkt der Abnahmebereitschaft der CDS Design&Software Vertriebs GmbH .

5. Sofern aus vom Auftraggeber gesetzten Gründen eine durchgehende Installation / Ab nahme/ Unterweisung nicht möglich ist, gehen die notwendigen zusätzlichen Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers.

§ 13 Pauschalierter Schadensersatz

1. Verweigert der Kunde ausdrücklich ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages und insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, ist die CDS Design&Software Vertriebs GmbH nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung und unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 7 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall vorbehalten, der CDS Design&Software Vertriebs GmbH nachzuweisen, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

2. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt der CDS Design&Software Vertriebs GmbH vorbehalten.

§ 14 Nutzungsrechte für die Software

1. Die von der CDS Design&Software Vertriebs GmbH gelieferte Software einschließlich der zugehörigen Handbücher oder sonstigen Unterlagen etc. wird dem Auf traggeber ausschließ lich zur Nutzung innerhalb des Vertragsgegenstandes überlassen. Die Software ist und bleibt urheberrechtlich - natio nal und international - geschütztes Eigentum des Herstellers.

2. Die Software wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, es ist jedoch nach dem ge genwärtigen Stand der Technik nicht möglich, Software so zu erstellen, daß sie in allen An wendungen garantiert fehlerfrei arbeitet. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH übernimmt keine Haftung dafür, daß die Software den Zwecken oder Anfor derungen des Auf traggebers genügt oder mit anderen vom Auftraggeber eingesetzten Pro grammen zusammenarbeitet.

3. Eine Haftung für den Einsatz der Software aus vertragsfremden Umständen oder das Unvermögen, das Produkt zu verwenden, eventuell entstehende Schäden und Folge schäden werden ausdrück lich aus ge schlossen.. Sollte die Hardware des Auftrag gebers nicht die notwen digen Voraus setzungen aufweisen, ist jegliches Recht auf Wand lung oder Minderung ausgeschlossen. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH übernimmt keine Garantie für volle Kompatibilität der Hardware-Konfiguration des Auftraggebers zu dieser Software.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nutzung und den Zugang zu der Software nur dem direkt mit dem Betrieb betrauten Personal zu gestatten. Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, daß Software und Handbücher sowie sonstige Unterlagen etc. Dritten nicht zugäng lich sind, nicht kopiert werden können und nur auf der dafür geeigneten Hardware betrieben werden.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in ange messener Weise die Software gegen Verlust, Zerstörung und Diebstahl zu schützen.

6. Der Auftraggeber erwirbt keine Eigentums rechte an Software, sondern nur das Recht zu der vertraglich vereinbarten Nutzung. Diese Nutzung darf nicht an Dritte, eingeschlossen auch alle Tochter-, Mutter-, und / oder ander weitig verbundenen Gesellschaften, übertragen werden.

7. Die Software darf ausschließlich für die Anfertigung von Verkaufsprodukten des Auf traggebers eingesetzt werden und nicht für die Ausführung von kommerziellen Service leistungen durch den Auftraggeber verwendet werden. Der Auftraggeber darf keine Verän derungen in oder an der Software vornehmen. Jede Veränderung hebt die Garantie auf.

Ist Software durch Schulen, Institute oder Hochschulen bezogen worden, so darf sie ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden, nicht hingegen für kom merzielle Zwecke jedweder Art. Der Auftraggeber hat dies sicherzustellen.

8. Falls der Auftraggeber von Verpflichtungen aus den Nutzungsbedingungen abweichen will, so ist in jedem Fall eine vorherige schriftliche Einwilligung durch die CDS Design&Software Vertriebs GmbH notwendig.

9. Bei Nichteinhaltung vorstehender Verpflich tungen verfallen die zugesicherten Nutzungs rechte, und die CDS Design&Software Vertriebs GmbH ist zum Einzug der Software berechtigt. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung ist unter Ausschluß des Fortsetzungs zusammenhanges eine Vertrags strafe von bis zu EURO 250.000,-- verwirkt.

§ 15 Gerichtsstand

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Berlin, wenn der Auftraggeber Vollkauf mann, eine juristische Person oder ein öffent lich-rechtliches Sondervermögen ist. Die CDS Design&Software Vertriebs GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.

nach oben

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Schulungen für Mode- und Textildesign werden in Kooperation mit dem Designbüro ULRIKE STRENGE durchgeführt.

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Softwareschulungen gemäß der Beschreibungen im Seminarprogramm oder nach Absprache mit dem Kunden. Geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Zur Qualitätssicherung ist die Teilnehmerzahl pro Kurs auf 5 Personen begrenzt. Werden den Teilnehmern eines Kurses Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt, sind sie nicht berechtigt, ohne Einverständnis die Unterlagen zu kopieren, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Hat der Kunde eine verbindliche Anmeldung übersandt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass die Anmeldung schriftlich bestätigt wird. Der Kursplatz ist damit fest gebucht und wird in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen reserviert.

§ 3 Rücktritt

Tritt der Kunde nach der Anmeldung zurück, entstehen bis zu 5 Tage vor Kursbeginn keine Kosten. Danach wird die halbe Kursgebühr in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt nach Kursbeginn oder Nichterscheinen ist der volle Betrag fällig. Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer stellen.

§ 4 Verschiebung und Absage

Falls zwei Tage vor Kursbeginn nicht mehr als zwei Anmeldungen vorliegen, kann der anberaumte Kurstermin abgesagt werden. Die bereits angemeldeten Teilnehmer werden umgehend benachrichtigt und erhalten einen alternativen Termin. Der Kunde ist nicht zur Buchung eines Kurses an dem Ersatztermin verpflichtet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die Seminargebühr ist im Voraus mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

§ 6 Datenschutz

Die Kursteilnehmer sind damit einverstanden, dass persönliche Daten in einer Kundendatenbank gespeichert werden, die Behandlung aller persönlichen Daten ist vertraulich. Die Daten werden nur für betriebliche Zwecke gespeichert und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

nach oben